Konzil

Konzil
   (lat. = Versammlung).
   1. Zur Geschichte. Konzilien u. Synoden als Versammlungen von Bischöfen (in theol. Sicht nicht notwendigerweise nur von Bischöfen) sind als wichtige Lebensäußerungen der Kirche seit Ende des 2. Jh. bekannt. Die Gegenstände der Beratungen u. Beschlüsse waren u. sind von großer Vielfalt. Die einmütige Übereinstimmung (Konsens), die auf dasWirken des Heiligen Geistes zurückgeführt wurde, u. die Suche nach Übereinstimmung mit früheren Konzilien bzw. Synoden waren u. sind durchwegs von größter Bedeutung. Die Organisationsform der Konzilien war u. ist variabel (Nachbarschaftstreffen, Provinzialsynoden, Nationalsynoden, Diözesansynoden, neuerdings kontinentale Synoden). Mit Kaiser Konstantin († 337) entstand die Reichssynode (später ”Ökumenisches K.“), im 1. Jahrtausend immer vomKaiser zur Höchstentscheidung von Glaubensfragen u. stets auch im Interesse des Friedens im Reich einberufen. Die Rivalität zwischen Kaiser u. Papst um Einberufung, Vorsitz u. Recht der Bestätigung wurde erst im 2. Jahrtausend zugunsten des Papsttums entschieden. Im Lauf eines vom 6. Jh. (Ostkirchen) bis zum 12. Jh. (Westkirche) dauernden Prozesses setzte sich die Überzeugung vom wesentlichen Unterschied eines ”Ökumenischen Konzils“ von allen partikularen Konzilien u. Synoden durch. Auch nach der Trennung der Ostkirchen von der Westkirche 1054 bestand lange Zeit Übereinstimmung hinsichtlich der im Osten bis heute geltenden Siebenzahl der Ökumenischen Konzilien (von 325 bis 787), wobei in westkirchlicher Sicht die wenigstens nachträgliche Bestätigung durch den Papst bei der Anerkennung des ”ökumenischen“ Charakters eine Rolle spielte. Erst im Zeichen der Gegenreformation wurden Generalsynoden der lat. Kirche ebenfalls als Ökumenische Konzilien angesehen, so daß die röm. Zählung bis heute 21 umfaßt. Die Auseinandersetzungen um das Verhältnis von Papst u. K. führte zum Konziliarismus, dessen Ideengut vom 11. Jh. bis zum I. Vaticanum 1870 immer wieder auflebte. Die heutige röm.-kath. Sicht besagt, daß in Partikularkonzilien (Diözesansynoden usw.) die Bischöfe jeweils ihre Ortskirche repräsentieren u. als einzige ”Gesetzgeber“ fungieren (alle anderen Mitglieder sind nur Berater), wobei Beschlüsse in Fragen des Glaubens u. der Moral der päpstlichen Zustimmung bedürfen. Kommt eine Repräsentation der röm.-kath. Kirche rechtmäßig zustande (Einberufung, Leitung u. Bestätigung durch den Papst), so heißt diese Zusammenkunft in der röm. Rechtssprache ”Ökumenisches Konzil“.
   2. Theol. Fragen zum Ökumenischen Konzil. Abgesehen von den Rechtsfragen um die Leitung sind die Bischöfe, die unter Leitung des Papstes u. zusammen mit ihm auf einem Ökumenischen Konzil über Glaubensfragen beraten u. Beschlüsse fassen, bei feierlichen dogmatischen Definitionen unfehlbar (II. Vaticanum LG 25 ; Unfehlbarkeit). Sie sind dies auch bei der Ausübung ihres ordentlichen Lehramts in Übereinstimmung mit dem Glauben der Gesamtkirche. In beiden Fällen amtieren sie als Kollegium in der Nachfolgerschaft des Apostelkollegiums. Ein Ökumenisches Konzil bietet die Möglichkeit, die vielgestaltige Einheit der Kirche deutlicher darzustellen u. den Pluralismus der Ortskirchen bewußter werden zu lassen. Ein früheres K. kann nicht einfach nach den heute geltenden Kriterien beurteilt werden. Es repräsentiert das Selbstverständnis der Kirche einer früheren Zeit, nicht das der heutigen. Dieses Selbstverständnis ist bei aller wesentlichen Identität in geschichtlicher Entwicklung (Dogmenentwicklung) begriffen. Ob ein früheres K. im römischen Sinn ”ökumenisch“ war, ob es unfehlbare oder nur disziplinarische Entscheidungen treffen wollte, das ist nur aus den Quellen (Konzilsakten) u. den allgemeinen Absichten des betreffenden Konzils sowie aus den Auffassungen der damaligen Zeit zu erschließen. Die von einem K. vorgetragene Schriftauslegung kann nur dann verbindlich sein, wenn das K. die Absicht hatte u. äußerte, über eine bestimmte Auslegung ausdrücklich zu entscheiden.

Neues Theologisches Wörterbuch. . 2012.

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Synonyme:

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  • Konzīl — (lat. Concilium, Kirchenversammlung, Synode), eine Versammlung kirchlicher Würdenträger mit dem Zweck, um in Angelegenheiten der christlichen Kirche gemeinschaftliche Beschlüsse zu fassen. Man unterscheidet partikuläre Konzile (Diözesansynoden,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konzil — Konzīl (lat. concilĭum), in der kath. Kirche die Versammlung kirchlicher Würdenträger zur Verhandlung und Entscheidung über kirchliche Gegenstände (Synode, Kirchenversammlung). Die ersten K. bis zum 4. Jahrh. warfen nur von den Bischöfen einer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konzil — Sn Versammlung, Gremium erw. fach. (13. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. concilium, dessen weitere Herkunft nicht mit Sicherheit geklärt ist; möglicherweise zu l. calāre zusammenrufen , zu l. clārus laut, hell .    Ebenso nndl. concilie, ne.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Konzil — »Versammlung der kirchlichen Würdenträger«: Das Fremdwort wurde in mhd. Zeit aus lat. concilium (< *con caliom) »Versammlung« entlehnt, einer Bildung zu lat. con calare »zusammenrufen« (vgl. ↑ kon..., ↑ Kon... und über weitere Zusammenhänge… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Konzil — Ein Konzil (lat. concilium „Rat“, „Zusammenkunft“) beziehungsweise eine Synode (altgr. σύνοδος sýnodos „Zusammenkunft“, „gemeinsamer Weg“) bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten. Ein stimmberechtigter Teilnehmer wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Konzil — Synode * * * Kon|zil 〈n. 11; Pl. a.: li|en〉 1. 〈kath. Kirche〉 (umfassende) Versammlung kirchl. Würdenträger 2. Delegiertenversammlung von Lehrkräften u. Studenten (an Hochschulen u. Universitäten) [<lat. concilium „Versammlung“; zu calare „aus …   Universal-Lexikon

  • Konzil — Bischofskonferenz; (veraltet): Generalsynode; (kath. Kirche): Synodalversammlung, Synode. * * * Konzil,das:⇨Versammlung(1) Konzil→Konvent …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Konzil — das Konzil, ien (Mittelstufe) Zusammenkunft von Bischöfen, meist in kirchlichen Angelegenheiten Beispiel: Der Papst hat ein Konzil einberufen …   Extremes Deutsch

  • Konzil — Kon·zi̲l das; s, e / ien [ i̯ən]; kath; eine Versammlung von (katholischen) Bischöfen und meist dem Papst, auf der Fragen der Kirche diskutiert und entschieden werden <der Papst beruft ein Konzil ein> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Konzil von Trient — Datum 13. Dezember 1545 – 4. Dezember 1563 Akzeptiert von Römisch Katholische Kirche Vorangehendes Konzil Fünftes Laterankonzil Nächstes Konzil Erstes Vatikanisches Konzil Einberufen von Papst Paul III …   Deutsch Wikipedia

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